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Finanzlexikon: handelsvertreter

handelsvertreter

Als Handelsvertreter wird im Verkauf der selbstständige Verkäufer, oft im Außendienst, bezeichnet.

Freiberufler / Selbstständiger

Dieser fälschlicher Weise verkehrsüblich oft als „Freiberuflicher Verkäufer“ oder „Freiberufler“ bezeichnete Verkäufer handelt nach den Bestimmungen der §§ 84 ff. Handelsgesetzbuch (HGB). Da der Berufestand der so genannten „freien Berufe“ gesetzlich gesondert und sehr klar geregelt ist, ist diese saloppe Bezeichnung vom Grunde her handelsrechtlich irreführend.

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